Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Kilian Hampel

 

Stand Juni 2023

 

 


1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Kilian Hampel (im Folgenden „KHa“) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von KHa schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch KHa bedarf es nicht.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Die Angebote von KHa sind freibleibend und unverbindlich.

 

2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im gemeinsam geschlossenen Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch KHa, sowie dem allfälligen Briefing-Protokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch KHa. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von KHa.

2.2 Alle Leistungen von KHa (insbesondere alle Vorentwürfe, Konzepte, Skizzen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

2.3 Der Kunde wird KHa zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von KHa wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

2.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Konzepte, Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. KHa haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird KHa wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde KHa schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

 

3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1 KHa ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. KHa wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

3.3 Soweit KHa notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von KHa.

 

4. Termine

4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von KHa schriftlich zu bestätigen.

4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von KHa aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und KHa berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Befindet sich KHa in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er KHa schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

5. Vorzeitige Auflösung/ Stornierung

5.1 KHa ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde eine von KHa fällig gestellte Vorschusszahlung, Zwischenabrechnung, oder Vorauszahlung (siehe Ziff. 6.1) trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht bezahlt;

c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.

5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag, aus wichtigem Grund aufzulösen. Die Stornierung ist in schriftlicher Form mitzuteilen.

 

5.2.1 Bei der Stornierung von Vorträgen und Trainings werden folgende Gebühren erhoben:

5.2.2 Bei der Stornierung von Forschungsleistungen, Beratungsleistungen und Beteiligungsformaten berechnet sich die Gebühr entsprechend dem zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstandenen Aufwand. Die Gebühr beträgt jedoch mindestens 50% des Gesamtbetrages. 

 

5.2.3 Reise- und oder Übernachtungskosten, die bei einer Stornierung ganz oder in Teilen anfallen, werden zusätzlich zu der Gebühr erhoben. 

 

6. Honorar

6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von KHa für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. KHa ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 20.000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist KHa berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat KHa für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

6.3 Alle Leistungen von KHa, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle KHa erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

6.4 Kostenvoranschläge von KHa sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von KHa schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird KHa den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

6.5 Für alle Arbeiten von KHa, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt KHa das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung der §§ 615 5.2, 642 II BGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich KHa zurückzustellen.

 

7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von KHa gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von KHa.

7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, KHa die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann KHa sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist KHa nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich KHa für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von KHa aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von KHa schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

8. Eigentumsrecht und Urheberrecht

8.1 Alle Leistungen von KHa, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Konzepte, Vorlagen), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von KHa und können von KHa jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von KHa jedoch ausschließlich in Deutschland nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von KHa setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von KHa dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

8.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von KHa, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von KHa und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

8.3 Für die Nutzung von Leistungen von KHa, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von KHa erforderlich. Dafür steht KHa und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

8.4 Für die Nutzung von Leistungen von KHa bzw. von Kommunikations-, Werbe- und Strategiekonzepten, für die KHa konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrags unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von KHa notwendig.

8.6 Der Kunde haftet KHa für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

 

9. Kennzeichnung

9.1 KHa ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf KHa und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9.2 KHa ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

10. Gewährleistung

10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch KHa, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch KHa zu. KHa wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde KHa alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. KHa ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für KHa mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

10.3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. KHa haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. 

 

11. Haftung und Produkthaftung

11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von KHa für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

11.2 Jegliche Haftung von KHa für Ansprüche, die auf Grund der von KHa erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahmen, Kommunikationskonzepte) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn KHa seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet KHa nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat KHa diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von KHa. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

12. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Jurisdiktion)

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass KHa die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

 

13. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen KHa und dem Kunden unterliegen dem deutschen bürgerlichen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort ist der Sitz von KHa. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald KHa die Ware dem von ihm gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen KHa und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von KHa sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist KHa berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.